Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der pangea labs GmbH
Stand 2022
pangea labs GmbH ist seit 2008 der juristische Nachfolger der webAHP GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pangea labs GmbH regeln das Verhältnis zwischen der pangea labs GmbH (Nachfolgend auch Auftragnehmer oder pangea labs) und dem Kunden (oder auch Nutzer) im Rahmen des Auftragsverhältnisses.
Die Details eines Auftrags regelt die spezifische Kundenofferte. Die Basis jeder Offerte sind die AGB, die Preisliste sowie die Nutzungsbedingungen bei Verwendung der SaaS-Lösung questfox.
1. Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer
Zentraler Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung einer Online-Software als Dienstleistung (Software-as-a-Service) über einen ASP-Zugang (Application Service Providing;) auf einer Serverfarm der pangea labs als Dienstleistung für den Auftragnehmer. Im Folgenden werden zunächst die allgemeinen Leistungen und Vertragsbedingungen der pangea labs GmbH dargestellt. Besondere Konditionen und etwaige Sonderregelungen werden im jeweiligen Projetvertrag geregelt.
2. Dienstleistungen im Bereich Software as a Service (questfox)
2.1. Dienstleistung Zugriff auf Erhebungsplattform questfox
questfox ist eine professionelle Lösung im Bereich Social Interaction Design. Einsatzgebiete sind Online-Marktforschungsstudien allgemeiner Art u.a. Mitarbeiterbefragungen, Kundenbefragungen, Quizzes und Lernmodule. questfox ist dabei in der Lage den gesamten Interaktionsprozess von der Erhebung bis zur Kommunikation der Auswertung zu managen. pangea labs bietet den Zugriff auf questfox als Dienstleistung an, die Einzelvertraglich geregelt wird. Die Verwendung von questfox ist an einen individuellen Leistungsvertrag mit der pangea labs GmbH gebunden, welcher online geschlossen und verlängert werden kann. Nutzer der SaaS Lösung questfox erkennen eine Nutzervereinbarung an, die als Grundlage der Arbeit auf den Servern der pangea labs Bestandteil der Zusammenarbeit ist.
2.2. Dienstleistung Zugriff auf pangea labs panel technologies (MROC)
pangea labs ist technischer Anbieter einer Market Research Online Community Lösung (MROC). Diese Lösung kann als Dienstleistung genutzt werden und ist in der Lage eigene Zielgruppen der Auftraggeber zu verwalten. pangea labs haftet nicht für die Rekrutierung, Nutzung oder Kommunikation über diese technische Lösung. Die Inhalte der Portale werden vom Betreiber des Portals vollständig eigenständig verantwortet, welcher für sämtliche inhaltlichen Interaktionen verantwortlich ist. Der Nutzer dieser Lösung verpflichtet sich zur juristischen Konformität der Installation nach den Landesgesetzen des Einsatzgebietes.
2.3. Updates questfox
Updates sind in der Nutzungsvereinbarung der Software auf Servern des Auftragnehmers enthalten. Eine Verpflichtung zu Updates besteht jedoch nicht. Wir sind stets bemüht den aktuellen technologischen Stand abzubilden und unseren Kunden Zugriff zu erlauben.
2.4. Release-Wechsel
Sobald Updates in deutlich veränderter Form zur Verfügung stehen (Releasewechsel), können diese auch ohne Vorabankündigung integriert werden. Nach erfolgtem Releasewechsel besteht für neue Projekte kein Anspruch auf Abwärtskompatibilität der in den Vorversionen abgeschlossenen Projekte.
3. Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Datenschutz
3.1. Vertraulichkeit
Die pangea labs GmbH hat alle aufgrund der Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern; dies gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus. pangea labs hat seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung zu verpflichten, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Soweit pangea labs Dritte zur Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag heranzieht, sind diese und etwaige Subunternehmer zur Einhaltung der im jeweiligen Vertrag enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten.
Die Vertragsparteien verpflichten sich über Inhalt und Konditionen eines individuell geschlossenen Vertrages Stillschweigen zu bewahren; diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.
pangea labs ist berechtigt, den Namen des Kunden/Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen.
3.2. Vertragsunterlagen und Softwarezugänge
Der Kunde wird die Vertragsunterlagen – insbesondere ihm eventuell überlassene Softwarezugänge und Dokumentationen – sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Personenbezogene Softwarezugänge sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei Verstoss kann der Zugang gesperrt werden und weitere Zugangs-Accounts entsprechend der Preisliste in Rechnung gestellt werden.
3.3. Datenhaltung nach Vertragsende
Inhalte und Daten aus Projekten sind grundsätzlich Eigentum des Kunden. Dieser hat für diese Daten und die Einhaltung des Datenschutzes Sorge zu tragen. pangea labs haftet nach Vertragsbeendigung nicht für den Datenbestand des Kunden hinsichtlich einzelner Teile oder insgesamt. Es besteht insoweit keine vertragliche oder nachvertragliche Speicherungspflicht. Der Kunde wird daher verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsbeendigung für die Sicherung sämtlicher Daten eigenständig Sorge zu tragen. Hierzu wird ein Datenexportmodul zur Verfügung gestellt. pangea labs kann die in einem Project Space oder Portallösung gesammelten Daten nach Ablauf des Vertrages oder einseitiger Nichterfüllung löschen.
4. Haftung
4.1. Wirtschaftliches Ergebnis
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung. Ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
pangea labs schuldet neben der Dienstleistungserbringung als Softwareanbieter keinerlei wirtschaftliches Ergebnis für den Einsatz der genutzten Software. pangea labs ist zu keinem Zeitpunkt und in keiner Form für das Ergebnis oder die Folgen der, mit der Software unternommenen Erhebungen verantwortlich. Die Umsetzung einer Erhebung, die Interpretation der Ergebnisse und die Schlussfolgerungen daraus liegen alleine im Verantwortungsbereich des Kunden und sind daher von der Haftung ausgeschlossen.
4.2. Direkte Schäden
Die pangea labs GmbH haftet für direkte Schäden, welche dem Kunde im Zusammenhang mit der Erfüllung aus irgendwelchen Gründen entstanden sind, zum Beispiel aus Gewährleistung, Nichterfüllung, Sorgfaltspflichtverletzung, Verzug- oder Schutzrechtsverletzung, nur wenn diese Schäden durch die pangea labs GmbH nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.
4.3. Folgeschäden
Jede weitere Haftung oder Verpflichtung in Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen unter einem Vertrag sowie Einsatz und Gebrauch des Arbeitsresultates und die damit erzielten Resultate, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Auftraggebers oder Ansprüche Dritter, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4.4. Verhinderung an der Erfüllung
Die pangea labs GmbH haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird.
Ereignisse höherer Gewalt, die der pangea labs GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die pangea labs GmbH die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Die pangea labs GmbH informiert den Kunden umgehend über den Eintritt solcher Umstände.
4.5. Haftungsausschluss für Inhalte von Nutzers auf Servern der pangea labs GmbH
pangea labs bietet auf verschiedene Weise Kommunikation über eigene Server an. Die pangea labs übernimmt keinerlei Haftung für die vom Kunden erstellten Inhalte der Kommunikation auf den Servern der Gesellschaft. Bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen der Kommunikation behält sich pangea labs vor, die entsprechenden Projekte, Nutzerzugänge respektive Project Spaces zu deaktivieren.
Der Kunde trägt die Verantwortung für alle im Rahmen der SaaS-Nutzung erstellten Inhalte. Dies inkludiert Texte, Bilder, Videos, Audios sowie eingebettete Softwarecodes mit Querverweisen, welche gegen die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich und seine Nutzer keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen.
pangea labs ist nicht für Verstösse bei Nutzung der SaaS-Lösungen des Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr haftbar zu machen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm erstellten Inhalte und trägt die Verantwortung für deren international gesetzeskonformen Einsatz.
Die pangea labs GmbH ist nicht verpflichtet, die Project Spaces und Projekte des Kunden auf wie auch immer geartete Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde legt eigenständig ein Impressum für seine Project Spaces an, in welchen die Rechtsnormen des Einsatzlandes eingehalten werden. Nach Erkennen von Rechtsverstößen durch Inhalte auf den Servern der Gesellschaft ist die pangea labs GmbH ermächtigt, die betreffenden Inhalte und deren Projekte zu deaktivieren respektive zu löschen.
4.6. Datenschutz
pangea labs ermöglicht den Kunden eine effiziente und transparente Abwicklung von Studien nach den Qualitätsrichtlinien der Marktforschungsverbände für Online-Erhebungen. pangea labs trägt unmittelbar Sorge für den Datenschutz, welcher technisch und durch die Mitarbeiter gewährleistet wird. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die Datenschutzgesetze seines Landes und/oder seiner Organisation anzuwenden und dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Daten, die mit Software der pangea labs erhoben werden keiner personenbezogenen Auswertung zugeführt werden.
Die pangea labs GmbH kann keine Verantwortung für den Umgang erhobenen Daten auf Seiten des Kunden übernehmen. Die international sehr unterschiedlichen Regeln sind vom Kunde bei Einsatz in den jeweiligen Gebieten zu berücksichtigen (z.B. Mitbestimmung; Embargo-Gesetz etc.).
pangea labs weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist informiert, dass berechtigte Mitarbeiter der pangea labs GmbH Daten des Kunden aus technischer Sicht einsehen können. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Aus Sicherheitsgründen werden die Logins während eines Projektes aufgezeichnet. Der Kunde erklärt sich mit dieser Aufzeichnung der Logindaten der User einverstanden.
5. Vergütung der Dienstleistungen
5.1. Preisliste pangea labs GmbH für Dienstleistungen
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der pangea labs GmbH für Dienstleistungen in der Landeswährung des Kunden. Die Preisliste enthält die Servicedienstleistungen für die Nutzung von questfox als SaaS, sowie die Preisliste für den Personaleinsatz von Mitarbeitern. Die bei der Offerte zugestellte Preisliste ist für den Kunden massgeblich.
Je nach Nutzung der Software und Dienstleistungsangebote werden verschiedene Modelle der Verrechnung angeboten. Hierbei wird generell nach Art des Hostings, Anzahl der Projekte und Projektmanager sowie Anzahl der Interaktionen/Teilnehmer differenziert. Details regelt die aktuelle Preisliste.
Die Höhe der Vergütung von Sonderverträgen wird im Einzelvertrag geregelt.
5.2. Zahlungskonditionen
Unabhängig von der Wahl des Verrechnungsmodells wird 1/3 des vereinbarten Honorars bei Abschluss des Vertrages fällig, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss. Im Einzelfall kann bei Auftragserteilung volle Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die Zugänge zur Software und den Befragungen vorübergehend oder vollständig zu unterbrechen.
5.3. Verrechnung Drittleistungen
Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unserer Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir dem Kunden Originalofferten, die mit einer Handlinggebühr von 15% weiterberechnet werden. Rechnungen Dritter werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die einem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden übernehmen wir keine Verpflichtungen.
5.4. Zahlungsverzug
Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine wird ein Verzugszins von 5% der fälligen Summe, ab Rechnungsdatum geltend gemacht. Wird eine Forderung nicht beglichen, gehen die im Projekt erhobenen Daten in den Besitz der pangea labs über und dürfen weiterverwertet werden.
6. Auftragserteilung Zusatzleistungen
Aufträge zur Durchführung von Zusatzleistungen können von den in questfox registrierten Nutzern des Kunden in Auftrag gegeben werden. Die E‑Mail-Beauftragung genügt als Schriftform. Der geleistete Aufwand wird elektronisch protokolliert und dem Kunden auf Verlangen präsentiert. Die Entschädigung der Leistungen ist jeweils zahlbar nach Live-Schaltung eines Projektes.
7. Dauer / Vertragslaufzeit questfox SaaS Nutzung
7.1. Einzelprojektvereinbarung
Einzelprojekte sind auf die Dauer von 1 Monat ausgelegt. Nach Ablauf der vertraglich definierten Nutzungsdauer endet das dem Kunden gewährte Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7.2. questfox-Editionen
questfox wird in verschiedenen Editionen auf Monatsbasis angeboten. Ein Upgrade ist jederzeit möglich. Ein Downgrade ist ausgeschlossen.
7.3. Sonderverträge
questfox Sonderverträge können abgeschlossen werden mit eigener Laufzeit und Inhalten. Sonderverträge verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
8. Allgemeine Informationen und Gültigkeit
8.1. Angebotsgültigkeit
Angebote haben – wenn nicht anders vereinbart – eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellungsdatum und sind nicht auf Unternehmenstöchter oder angegliederte Unternehmen übertragbar.
8.2. Schriftliche Änderung
Alle Anhänge und eventuelle spätere Änderungsvereinbarungen haben schriftlich und mit Hinweis auf den entsprechenden Vertrag zu erfolgen; sie sind von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.
8.3. Übertrag von Rechten und Pflichten
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.
8.4. Verbindlichkeit
Der Vertrag und dessen Anhänge sind für die Regelung der Beziehungen zwischen den Partnern in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen verbindlich. Sie gehen den Angaben während der Vertragsverhandlungen sowie abweichenden Bedingungen in der Bestellung des Kunden und in der über den Abschluss des Vertrages geführten Korrespondenz vor.
8.5. Anerkennung des Leistungsumfangs
Der Kunde erkennt den Leistungsumfang der Software auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich an. Andere Leistungen, als die vertraglich zugesicherten Bestandteile kann der Kunde nicht einfordern.
8.6. Gerichtsstand und Regelungen der Schlichtung
Verträge der pangea labs GmbH unterstehen dem schweizerischen Recht. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Als Gerichtsstand wird der Sitz der pangea labs GmbH vereinbart.
8.7. Wirksamkeit
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Anhanges nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest der AGB weiter. Die Vertragspartner werden dann den individuellen Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
8.8. Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
pangea labs® questfox® altruids® edufox® gyroscale® what’s your quest?® serious fun® decisionfox® quizfox® sind eingetragene Marken der pangea labs GmbH, Schweiz.
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